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Das Auslaufen der Umsatzsteuerermäßigung macht eine genaue Abgrenzung zwischen Speisenlieferung und Restaurantdienstleistungen (wieder) unumgänglich
Der Wegfall der Umsatzsteuerermäßigung erfordert eine besondere Abgrenzung von Anzahlungen aus 2023 für Restaurantdienstleistungen in 2024
Meldezettel für deutsche Staatsangehörige sollen künftig entfallen
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